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AGB

Exportkontrolle und Sanktionsrecht

  1. Die Lieferung, Weitergabe und Verwendung der Waren unterliegt den jeweils geltenden nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, insbesondere den Verordnungen der Europäischen Union zu Handels- und Wirtschaftssanktionen sowie dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

  2. Der Kunde sichert zu, dass die gelieferten Waren ausschließlich in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften verwendet, weiterveräußert oder sonst Dritten zugänglich gemacht werden.

  3. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die gelieferten Waren weder unmittelbar noch mittelbar, weder vollständig noch in Teilen, auch nicht nach Einbau, Verarbeitung, Kombination oder Integration in andere Systeme, nach Russland oder Belarus (Weißrussland) zu exportieren, zu reexportieren oder dorthin weiterzuveräußern.

  4. Der Kunde stellt durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicher, dass auch durch sonstige Dritte keine Umgehung der geltenden Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften erfolgt.

Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigt den Verkäufer zur fristlosen Kündigung des Vertrages

sowie zur Geltendmachung von Schadensersatz.

Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Allgemeine Lieferbedingungen

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